| |
 |
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität
München; als Rechtsanwalt zugelassen seit 1979; seit 1981 in
gemeinsamer Sozietät mit den Rechtsanwälten Dr. Eckhart
Müller und Albrecht Heyng; Fachanwalt für Strafrecht.
Gastdozent des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen
der Referendarausbildung; Dozent für Fachanwaltsfortbildungen
der RAK München, des Deutschen Anwaltsinstituts und des Deutschen
Anwaltsvereins; Prüfer im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung
in den Gebieten Strafrecht und anwaltschaftliches Berufsfeld.
Forensisch und beratend umfangreich in allen Bereichen des Strafrechts
und schwerpunktmäßig im Wirtschaftsstrafrecht tätig.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch.
|